Drahtsetzkescher

Der „Drahtsetzkescher“ ist ein aus engem Maschendraht gefertigter Setzkescher, den man früher vornehmlich zum Hältern von gefangenen Aalen verwendet hat, siehe auch „Setzkescher“.

Rechtshinweis: Zwar ist in der deutschen Tierschutzgesetzgebung kein Verbot zum Einsatz eines Drahtsetzkeschers zu finden, trotzdem ist sein Einsatz umstritten bzw. durch das Fischereigesetz z.B. in Hessen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie durch mögliche Bestimmungen in einzelnen Fischereierlaubnisscheinen untersagt. Zu beachten sind in Deutschland diesbezüglich insbesondere das Tierschutzgesetz, die Setzkescherverordnung, die Tierschutz-Schlachtverordnung sowie das Landesfischereigesetz.

Der Drahtsetzkescher darf nicht übermäßig befüllt werden, muß vollständig geflutet, knotenlos, ausreichend groß und mit möglichst weiten Maschen ausgestattet sein. Gehälterte Fische dürfen nicht aus dem Drahtsetzkescher in das Gewässer zurückgesetzt werden.